Mal wieder Ebay => sollte sich jeder mal durchlesen der Artikel bei Ebay verhöckert.
Neue Abmahnungen für eBay-Nutzer
17.02.2004
Was macht ein 67 Jahre alter Elektroingenieur, der seinen vor knapp 15 Jahren begonnen Hausbau abgeschlossen hat, und dessen Keller vor nicht mehr benötigtem Material und Werkzeugen überquellt? Er wird zum aktiven eBay-Nutzer. Und womit muss er dann auch rechnen? Mit einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale, Bad Homburg.
Vermutlich erhalten viele eBay-Anbieter derzeit Anschreiben des gemeinnützigen Vereins. Der oben erwähnte Fall ist nur deshalb herausragend, weil hier ganz offensichtlich ein "Schuss daneben" ging. Denn was man auch erwähnen muss, die Abmahnungen erfolgen auf Grundlage geltenden Rechts und das wird bei eBay gerade von den professionellen Händler leider oft missachtet.
Worum geht es genau? In der Abmahnung, die der Rentner zuerst im Dezember 2003 erhalten hat, werden zwei Dinge bemängelt: Das Fehlen eines Impressums nach §6 Teledienstegesetz sowie ein Verstoß gegen die Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.
Den Fahndern des Vereins gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. war nämlich aufgefallen, dass der immerhin schon ca. 150 Mal bewertete Rentner häufig die gleichen Artikel und darunter teilweise sehr professionelle Geräte verkaufte. Mehrfach wurden beispielsweise die gleichen Bohrer (Hilti) angeboten sowie mehrere, im Haushalt nomalerweise nicht benötigte Drehfeldrichtungsanzeiger. Für so etwas hat sonst nur der Starkstromelektriker Verwendung.
Das alles erweckte den Eindruck, es hier mit einem professionellen Händler zu tun zu haben. Dem Verein ist nämlich durchaus bewusst, dass sich hinter der angeblichen "Hausfrau und Mutter", die Babysachen verkauft, auch eine gewerbsmäßige Händlerin verbergen kann. Insbesondere dann, wenn sie schon etliche Tausend Bewertungen erhalten hat.
Kommerzielle Anbieter werden aber schon von eBay darauf hingewiesen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. "Die Erfüllung dieser Informationspflichten ist allein Sache des Verkäufers" heißt es schon in den "Allgemeinen Pflichten" des Verkäufers.
Doch die eBay-Verkäufer scheint das wenig zu kümmern. Nur selten ist eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Vor- und Zuname des Vertretungsberechtigten, Firmenname und Straßenadresse) zu finden.
Sehr viel häufiger findet man dagegen den Hinweis, dass sich der Verkäufer als Privatperson nicht an das Widerrufs- und Rückgaberecht gebunden fühlt. Auch wenn oft erkennbar ist, dass es sich nicht um eine Privatperson handeln kann.
Dafür verzichten dann die professionellen Händler gleich ganz auf die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Auch wenn sie eigentlich angeben müssten, dass sie im Fernhandel ein Widerrufs- und Rückgaberecht gewähren.
So kommt es also, dass nun ein Rentner sich für einen Rechtsbruch rechtfertigen muss, den man ihm gar nicht anlasten dürfte. Doch da der ältere Herr nicht nur in Rechtsangelegenheiten unerfahren scheint und sich zusätzlich durch die Abmahnung beleidigt fühlt, hat er auf eine Antwort gleich ganz verzichtet. Und natürlich auch auf die Abgabe der verlangten Unterlassungserklärung. Nun muss er also damit rechnen, sich vor Gericht zu rechtferigen.
Der Anwalt der Wettbewerbszentrale, auf diesen Vorgang angesprochen, will den Fall nun noch einmal genauer prüfen. Doch gleichzeitig gibt er an, dass derzeit viele Fälle anhängig sind. Wie häufig dabei weitere "Unschuldige" abgemahnt wurden, kann er naturgemäß nicht wissen. Man kann nur vermuten, dass viele aus falschem Unrechtsbewusstsein und Angst einfach die Abmahnkosten zahlen und die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Dabei wäre das alles so einfach zu lösen, wenn das Handelshaus selbst seine Kleinverkäufer als solche kennzeichnen und kommerzielle Händler entsprechend unterrichten würde. Schließlich geht es hier um ständig wiederkehrende Probleme, die nach einer normierten Lösung auf technischer Ebene förmlich schreien.
Aber das wäre wohl zuviel verlangt und geht eBay im Grunde ja auch nichts an. Meint jedenfalls eBay.
So werden die Wettbewerbszentrale und auch einige Trittbrettfahrer (es gibt sie schon) auch weiterhin Abmahnungen verschicken. Und viele der Angeschriebenen werden dann wie der beschriebene Ruheständler die Abmahnwelle e.V. konsultieren, um dort Hilfe zu suchen und zu erhalten. Auch wenn es eigentlich nicht Aufgabe der Vereine ist, die Mängel eBays zu korrigieren.

