06.02.2004 - Die Überschrift „MovieJack rippt nicht mehr“ erzeugte den falschen Eindruck, eine einstweilige Verfügung sei gegen den Verkauf dieser Software erwirkt worden. In Wirklichkeit, so S.A.D.-Pressesprecher Christian Trögele. Es habe sich aber um den Kopierzähler „Copy Count“ gehandelt, der die Menge der legalen Kopien überprüft.
Der Industrieverbandsvorsitzende Gerd Gebhardt habe zudem „beleidigende Äußerungen in Richtung S.A.D.“ von sich gegeben und so die Stimmung einer gerichtlichen Auseinandersetzung vergiftet.
In der Stellungnahme des Softwarevertriebs heißt es zudem, die einstweilige Verfügung gegen den Kopierzähler stelle keine juristische Bewertung des Professorengutachtens dar, auf das sich S.A.D. bezüglich erlaubter Privatkopien beruft. Man strebe aber nun ein Hauptsacheverfahren an, um eine gültige Rechtsprechung durch Gerichte zu erreichen. Der Antragsteller der Einstweiligen Verfügung war zudem nicht, wie in der Pressemitteilung genannt, der Industrieverband, sondern acht Einzelfirmen, darunter BMG, Sony, Universal Music, Warner Music und die Edel-Gruppe. (mk)
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S.A.D. Website
Bundesverband Phono

